Heilige Gebete und Andachten

Eine Sammlung von Gnadenschätzen der katholischen Kirche in Text und Bild

Archiv für die Kategorie ‘Skapuliere’

Gnadenpfand und Gnadenkind der Unbefleckten

Verfasst von immaculata am November 16, 2007

Das Gnadenpfand – Die Wundertätige Medaille

The Miraculous Medal

Unter den Gedenkzeichen, deren sich die Verehrer Mariens bedienen, um das Andenken an ihre himmlische Mutter oftmals in sich zu erneuern, ist außer dem Rosenkranz und dem Skapulier keines mehr verbreitet als die Medaille der Unbefleckten Empfängnis Mariens, die wegen ihrer segensreichen Wirkungen gewöhnlich „Wundertätige Medaille“ oder „Wunderbare Medaille“ genannt wird. Veranlassung zu deren Verbreitung gab die Gottesmutter selbst. Sie erschien gegen Ende des Jahres 1830 der Barmherzigen Schwester Katharina Labouré in einem Bilde, wie sie jetzt auf den Medaillen der Unbefleckten dargestellt wird. Von ihren Händen gingen Lichtstrahlen aus, als Sinnbild der Gnaden, die Maria den Menschen vermittelt. Über dem Bilde befand sich im Halbkreis als Inschrift das Gebet: „O Maria, ohne Sünde empfangen, bitte für uns, die wir zu dir unsere Zuflucht nehmen.“ – Das Bild wandte sich um, und auf der andern Seite befand sich ein großes M, der Anfangsbuchstabe des namens Maria, aus dessen Mitte sich ein Kreuz erhob, und unter dem M waren die beiden Herzen Jesu und Mariä, das erstere mit einer Dornenkrone umgeben, das letztere mit einem Schwerte durchbohrt. – Während die Schwester dieses Bild aufmerksam betrachtete, vernahm sie eine Stimme, welche sprach: „Lass nach diesem Muster eine Medaille prägen. Aller Personen, die sie tragen werden, werden große Gnaden erlangen, wenn sie dieselbe am Halse tagen; die Gnaden werden besonders reichlich sein für jene Personen, die sie mit Vertrauen tragen werden.“

Mit wunderbarer Schnelligkeit und mit noch wunderbarerem Erfolg verbreitete sich die Medaille über den ganzen Erdkreis. In Paris allein wurden in den ersten 10 Jahren gegen 40 Millionen verteilt. Wie es der begnadigten Schwester von der Gottesmutter verkündigt wurde, hatte der andächtige Gebrauch der Medaille viele und große Gnadenerweise zur Folge. So erhielt sie mit vollem Recht den Namen „Wundertätige Medaille“. Besonderen Aufschwung nahm ihre Verehrung und Verbreitung, als im Jahre 1894 der Hl. Vater die oben erzählte Offenbarung der Gottesmutter und ihre Medaille durch ein eigenes Fest verherrlichte und dasselbe jährlich am 27. November, dem Jahrestag der Erscheinung, zu feiern gestattete und verschiedene vollkommene und unvollkommene Ablässe für das Tragen der geweihten Medaille verlieh.

Das Gnadenkind – Die heilige Schwester Katharina Labouré

Schwester Katharina Labouré wurde am 2. Mai 1806 in einem kleinen Dorfe in Frankreich geboren. Ihre Eltern waren schlichte Bauersleute, die ihre neuen Kinder zu Gottesfurcht und Arbeitsamkeit erzogen. Katharina erhielt bei der heiligen Taufe, die sie schon am folgenden Tage empfing, auch den Beinamen Zoe, unter dem sie für gewöhnlich gerufen wurde. Mit acht Jahren verlor Zoe ihre fromme Mutter. In kindlicher Einfalt und Liebe erwählte sie nun Maria zu ihrer Mutter und pflegte von da an eine gar innige und zarte Andacht zu Maria. Dies ließ Maria nicht unbelohnt.

Ein erster himmlischer Gunstbeweis war wohl die Berufung zum klösterlichen Leben. Zoe trat zu Beginn des Jahres 1830 in das Postulat (man kann das als Kandidatur oder Vorprobe bezeichnen) der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul ein. Am 21. April desselben Jahres kam sie sodann in das Seminar (anderwo nennt man das Noviziat) des Mutterhauses der Barmherzigen Schwestern in Paris.

Dort wurden ihr neuerdings besondere Gunstbeweise des Himmels zuteil.

In der Festoktav der Reliquienübertragung des heiligen Vinzenz sah sie mehrmals das Herz des heiligen Vinzenz; fast während ihrer ganzen Seminarzeit erfreute sie sich der Erscheinung des Heilandes im heiligsten Sakrament. Die bedeutendsten aber waren die Erscheinungen der seligsten Jungfrau, deren erste sie in der Nacht vom 18. auf den 19. Juli des Jahres 1830 hatte und wo sie in ganz vertraulicher Weise zu den Füßen der seligsten Jungfrau kniend, deren mütterlichen Weisungen lauschte; – die zweite fand statt am 27. November desselben Jahres, von der wir schon oben gelesen haben; – die dritte war im laufe des Dezember, die in ihrem Wesen der vom 27. November gleich ist.

Der Schwester lag die Ausführung der von der seligsten Jungfrau ihr aufgetragenen Aufgabe gar sehr am Herzen, sie konnte aber nur langsam ihren Beichtvater dazu bringen, die Sache ernstlich zu betreiben und den Auftrag der Gottesmutter zu verwirklichen.

Kaum waren aber die ersten Medaillen geprägt und verteilt, als sich auch ihr himmlischer Ursprung erkennen ließ durch die wunderbaren Erfolge, die mit dem Tragen der Medaille verbunden waren. Kein Wunder, dass man allenthalben nach der Medaille verlangte und sie die „Wundertätige“ nannte.

Seitdem hat die Medaille ihren Siegeslauf durch die Welt fortgesetzt; unzählige Gnadenerweise der seligsten Jungfrau sind durch sie den Menschen zuteil geworden.

Schwester Katharina lebte in stiller Zurückgezogenheit, ganz hingegeben den Werken der Liebe, wie sie der Beruf einer Barmherzigen Schwester fordert. Sie starb – wie sie es vorausgesagt – am 31. Dezember 1876. Papst Pius XII. sprach sie am 27. Juli 1947 heilig.

Muss uns das nicht mit Vertrauen und Liebe zur Unefleckten erfüllen und uns antreiben ihr Huldgeschenk selber gerne zu tragen und eifrigst zu verbreiten, um der verheißenen Segnungen teilhaft zu werden und sie auch andern zu verschaffen?!

 

Siehe auch den ausführlichen Bericht: „Die Wundertätige Medaille„, sowie den über Katharina Labouré

Geweihte Medaillen können Sie beziehen bei der Vereinigung der Wunderbaren Medaille

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Das Skapulier des hl. Dominikus

Verfasst von immaculata am Oktober 21, 2006

Der Orden des hl. Dominikus verdankt der Gottesmutter Maria nicht nur seine Gründung, sondern auch sein Ordenskleid. Die heiligste unbefleckte Jungfrau erschien einst dem sel. Reginald, heilte ihn von einem tödlichen Fieber und zeigte ihm dann die von ihrer mütterlichen Liebe ausgedachte neue Ordenstracht, die ihre geliebten Söhne von nun an tragen sollten. Um ihrer Dankbarkeit für diesen Gnadenerweis ihrer besonderen Beschützerin gegenüber einigermaßen Ausdruck zu verleihen, nannten die ersten Väter Maria in kindlicher Weise: die Spenderin des Ordenskleides, Felix Ordinis vestiaria.

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In dieser neuen Ordenstracht nimmt das Skapulier, welches das Rochet der Regularkanoniker ersetzt, die erste und edelste Stelle ein. Betrachtete man es doch als besonderes „Geschenk Mariens“, das späterhin auch vom hl. Stuhl mit Gnadenschätzen bereichert wurde.

Zu verwundern ist es daher nicht, daß das Skapulier mit immer steigender Verehrung getragen wurde, nicht nur von den Dominikanern und Schwestern der Regel, sondern auch von den in klösterlicher Gemeinschaft lebenden Terziaren; später trugen auch die in der Welt lebenden Mitglieder des 3. Ordens das Skapulier in kleinerer Form; ja, in verschiedenen Gegenden erlangten selbst Nicht-Tertiare die Erlaubnis, das Ordensskapulier zu tragen zum Ausdrucke ihrer Verehrung für den Orden des hl. Dominikus und ihrer Verehrung für dessen Geist und dessen besonderen Andachtsübungen.

Pius X., dessen Wahl zum Papste am Festtage des hl. Dominikus 1903 erfolgte, gewährte, um die Gläubigen zur Verehrung des Skapuliers anzuspornen, am 23. November 1903 einen Ablaß von 200 Tagen allen denen, beiderlei Geschlechts, welche nach Aufnahme in die Skapulierbruderschaft, dasselbe andächtig küssen.

GEBET

Gewähre mir, allerseligste Jungfrau, eine kindliche vertrauensvolle Andacht zu dir, gleich jener des sel. Reginald. Erfülle mein Herz mit dem Geiste des hl. Dominikus, damit ich die Wahrheiten unserer hl. Kirche immer mehr erkenne und liebe, gib daß ich diese Liebe auch meinem Nächsten einflöße durch beharrliches Gebet, und durch ein frommes Leben in Worten und Werken. Amen.

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Die Skapulier-Bruderschaft oder Bruderschaft Unserer Lieben Frau vom Berge Karmel

Verfasst von immaculata am Oktober 20, 2006

Simon Stock empfängt das Skapulier

1. Entstehung dieser Bruderschaft

Die Andacht zum hl. Skapulier Unserer Lieben Frau vom Berge Karmel verdankt ihre Entstehung jener berühmten Erscheinung, womit die seligste Jungfrau Maria ihren eifrigen Diener, den hl. Simon Stock, Generalvorsteher des Karmeliten-Ordens, der schon lange Zeit ihren Schutz für seinen Orden angefleht hatte, am 16. Juli 1251 zu Cambridge in England begnadigte. Sie trug bei dieser Erscheinung ein Skapulier in den Händen und zeigte es ihm mit folgenden Worten: „Empfange, mein geliebter Sohn, das Skapulier deines Ordens. Dasselbe wird das Zeichen des Privileges sein, welches ich für dich und für die Kinder des Karmel erfleht habe. Wer mit diesem Gewande angetan stirbt, wird vor dem ewigen Feuer bewahrt bleiben. Es ist das Zeichen des Heils, eine Schutzwehr in den Gefahren, ein Bündnis des Friedens und ewigen Vertrages.“

Diese Erscheinung und Verheißung Mariä ist von großen Theologen gegen die von verschiedenen Seiten erhobenen Einwürfe verteidigt worden. Der gelehrte Papst Benedikt XIV. erklärte in einer 1745 erschienenen Schrift, daß er sie sehr gerne als wahr annehme und auch glaube, daß jedermann sie für wahr halten müsse.

Auf diese Erscheinung gründet sich die von Rom bestätigte, mit Ablässen bereicherte, von Bendikt XIII. mit einem Feste (16. Juli) verherrlichte Skapulier-Bruderschaft.

2. Gnaden und Vorteile dieser Bruderschaft

  • 1. Besoderer Schutz in Gefahren des Leibes und der Seele.
  • 2. Ein seliger Tod, und daher Bewahrung vor den Strafen der Hölle. Maria wird nämlich, um ihr Versprechen, daß der mit dem hl. Skapulier bekleidete Gläubige nicht dem ewigen Feuer anheimfallen werde, zu halten, denen, die das Glück haben, mit dem Skapulier angetan zu sterben, jene Gnaden erlangen, welche zu ihrer Beharrlichkeit in der Gerechtigkeit oder zu ihrer aufrichtigen Bekehrung notwendig sind. Und also gestärkt oder gereinigt und mit Gott ausgesöhnt durch die heiligen Sakramente oder durch einen Akt vollkommener Reue werden sie nicht das ewige Feuer zu erleiden haben.
  • 3. Anteil an den guten Werken aller Mitglieder dieser Bruderschaft, sowie an allen Gebeten, Buß- und Andachtsübungen, Fürbitten, Almosen, Fasten, Nachtwachen, Messen, Breviergebeten und den übrigen guten Werken des ganzen Karmeliten-Ordens.
  • 4. Sehr viele vollkomenne und unvollkommene Ablässe.

Diese Ablässe wurden von mehreren Päpsten, insbesondere von Paul V. in drei Bullen vom 30. Oktober 1606, 3. August 1609, 19. Juli 1614 und von Klemens X. in dem Breve vom 8. Mai 1673 verliehen. Es folgen hier nur die vorzüglichsten.

Vollkommene Ablässe

  • a) Am Tag der Aufnahme
  • b) Am Skapulierfest (16. Juli), oder am darauffolgenden Sonntag, oder an einem Tag in der Oktav, wenn man am Tag selbst den Ablaß nicht gewinnen konnte.
  • c) Am bestimmten Sonntag im Monat, wenn man der Bruderschafts-Prozession beiwohnt, oder, sollte man daran verhindert sein, wenn man die Bruderschaftskirche besucht.
    (Zur Gewinnung dieser Ablässe wird Beicht, Kommunion und Gebet nach der Meinung des hl. Vaters erfordert.)
  • d) In der Sterbestunde, wenn man den heiligsten Namen Jesus andächtig mit dem Munde, oder wofern es mit dem Munde nicht mehr geschehen  kann, wenigstens mit dem Herzen ausspricht.
  • e) An den Hauptfesten Mariens, der unbefleckten Empfängnis, Geburt, Opferung, Verkündigung, Heimsuchung, Reinigung und Himmelfahrt.
  • f) An den Festen des hl. Joseph (19. März und dritten Sontag nach Ostern), des hl. Simon Stock (16. Mai), der hl. Anna, des hl. Michael, der hl. Theresia usw.
  • g) An einem der Mittwoche jedes Monats.
    (Um die unter den drei letzten Nummern bezeichneten Ablässe zu gewinnen, ist nebst Beicht und Kommunion der Besuch einer Karmeliten-Kirche erfordert, verbunden mit Gebet nach der Meinung des Papstes. Wenn an einem Orte eine solche Kirche nicht besteht, genügt der Besuch der Pfarrkirche.)

Unvollkommene Ablässe

  • a) Ablaß von zehn Jahren und zehn Quadragenen an jedem Wochentag der hl. Fastenzeit, ausgenommen Aschermittwoch und die drei letzten Tage vor Ostern, wenn man eine Karmeliten-Kirche, oder, wo eine solche nicht besteht, die Pfarrkirche besucht und nach der Meinung des Papstes betet.
  • b) Ablaß von fünf Jahren und fünf Quadragenen einmal im Monat, wenn man die hl. Sakramente empfängt und nach der Meinung des Papstes betet oder wenn man das allerheiligste Altars-Sakrament mit brennender Kerze zu einem Kranken begleitet und für ihn betet.
  • c) Ablaß von dreihundert Tagen, wenn man am Mittwoch und Samstag vom Fleisch sich enthält.
  • d) Ablaß von hundert Tagen, wenn man eine Leiche zu Grabe geleitet und für die abgeschiedene Seele andächtig betet; wenn man die kleinen Tagzeiten der Mutter Gottes betet; wenn man irgend ein Werk der leiblichen oder geistigen Barmherzigkeit ausübt.
  • e) Ablaß von vierzig Tagen an jedem Tag, an welchem man 7 Vater unser und 7 Gegrüßt seist zu Ehren der seligsten Jungfrau betet.

Alle diese Ablässe können den armen Seelen im Fegfeuer zugewendet werden.

3. Pflichten der Mitglieder

Um Mitglied zu sein und an diesen Gnaden teilzunehmen, muß man das Skapulier von einem zu dessen Einsegnung und Erteilung bevollmächtigten Priester empfangen haben und es stets über den Schultern tragen.

Bisher war es kraft eines Indultes Gregors XVI. vom 30. April 1838 nicht notwendig, daß der Name in ein Verzeichnis aufgenommen werde. Dieses Indult wurde aber durch ein Dekret der hl. Ablaß-Kongregation vom 27. April 1887 wieder aufgehoben, so daß nunmehr die Einschreibung des Namens der Aufgenommenen in das Buch der in ihrer Pfarrei errichteten Bruderschaft, oder falls daselbst eine solche nicht besteht, ihre Einsendung an die nächstgelegene kanonisch errichtete Bruderschaft zur Gewinnung der Ablässe und Privilegien erforderlich ist.

Eine andere Entscheidung der hl. Kongregation der Riten vom gleichen Datum bestimmt, daß künftig das Karmeliten-Skapulier nicht mehr mit den anderen Skapulieren zugleich geweiht und angelegt werden darf, sondern es muß dies besonders geschehen. Nur das erste Skapulier, welches man empfängt, muß von einem bevollmächtigten Priester geweiht und den Gläubigen angelegt werden; ist dasselbe abgenützt, so kann man sich selbst ein ungeweihtes anlegen. Legt man das Skapulier für einigeZeit ohne Grund ab, so sündigt man dadurch nicht, aber man hat während dieser Zeit keinen Teil an den besagten Gnaden. Ein bestimmtes tägliches Gebet ist nicht vorgeschrieben.

Das samstägige Privilegium

Laut einer von mehreren Päpsten bestätigten Bulle Johannes’ XXII. vom 3. März 1322 hat Maria in einer Erscheinung diesem Papste den Karmeliten-Orden zu schützen anbefohlen und überdies versprochen, sie werde alle jene verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft, welche noch im Fegfeuer sind, trösten und sie bald möglichst aus dem Fegfeuer befreien, besonders am Samstag nach ihrem Tod. Aber nur jene Mitglieder werden dieser großen Gnade teilhaftig, welche 1) im Leben und im Tod das Skapulier getragen; 2) die standesmäßige Keuschheit bewahrt; 3) täglich die Tagzeiten der Mutter Gottes (für Priester und die zum Breviergebet verpflichteten Ordensleute beiderlei Geschlechtes gilt das Brevier) gebetet, oder, wenn sie nicht lesen konnten, die krichlichen Fasttage und überdies die Abstinenz vom Fleisch am Mittwoch und Samstag gehalten haben, es sei denn, daß Weihnachten auf einen dieser Tage falle. Die Verpflichtung zu den kleinen Tagzeiten oder zur Abstinenz am Mittwoch und Samstag kann nach wahrem Bedürfnis der betreffenden Personen von einem dazu bevollmächtigten Beichtvater (jeder zur Weihe und Anlegung des Skapuliers befugte Priester hat nun dieses Recht) in ein anderes Werk umgewandelt werden.

Ist auch dieses Versprechen Mariens kein Glaubensartikel, so hat doch Paul V. in einem Dekret vom 25. Februar 1613 erklärt, daß es den Vätern aus dem Karmeliten-Orden erlaubt sei, dies zu predigen, und dem christlichen Volke, diesen frommen Glauben zu hegen. Man kann also mit vollkommener Zuversicht die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, um des genannten großen Privileges teilhaftig zu werden. Wer aber darauf verzichten wollte, hört darum nicht auf, Mitglied der Bruderschaft zu sein und an deren übrigen Gnaden und Ablässen teil zu nehmen.

Nach dem von der heiligen Ablaß-Kongregation approbierten Buche: „Die Ablässe“ von P. Maurel und P. Schneider. Neunte Auflage von P. Franz Beringer (1887), und dem in diesem Verlage erschienenen „Skapulier-Büchlein“ von P. Reinhold.

Weihegebet zu Unserer Lieben Frau vom Berge Karmel

Glorwürdige Himmelskönigin, reinste Jungfrau und würdigste Gottesmutter Maria! Ich N. N. erwähle dich heute und auf immer zu meiner Gebieterin, Beschützerin und Fürsprecherin, und nehme mir fest vor, dich niemals zu verlassen und niemals etwas wider dich zu reden oder zu tun, noch zuzulassen, daß von meinen Untergebenen etwas wider deine Ehre geschehe. Zum Zeichen dessen trage ich dein hl. Skapulier. Ich bitte dich daher demütig, laß dies dein Skapulier mir ein Zeichen des Heils sein, ein Schutzmantel in allen Gefahren, ein Unterpfand des Bundes, den ich mit dir geschlossen habe, lebenslänglich dir und deinem göttlichen Sohne getreu zu dienen. Steh mir bei in all meinem Tun und Lassen, besonders aber in der Stunde meines Todes, und laß an mir wahr werden, was du versprochen hast, nämlich: daß wer mit diesem deinem Gnadenkleide stirbt, das ewige Feuer nicht wird zu erleiden haben. Amen. Den Rest des Beitrags lesen »

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